Viele Korrektorate suchen Mitarbeiter für eine Teilzeittätigkeit. Für jemanden, der nur einen Nebenverdienst sucht, kann das eine lukrative Angelegenheit sein. Vorkenntnisse sind wünschenswert, aber auch Quereinsteiger haben gute Chancen.
- Dies kann ein Grund sein, das Einverständnis zu verweigern. Auch in dem Fall, wenn der Nebenberuf den Arbeitnehmer stark in Anspruch nimmt und ihm keine Erholungszeiten lässt, kann der Arbeitgeber sein Einverständnis einbehalten.
- Teilweise ist es erlaubt, für den Nebenerwerb die vorhandenen Ressourcen des Arbeitgebers zu nutzen, die bei diesem ohnehin vorhanden sind. Das heißt, es kann das Personal ebenso eingesetzt werden, wie Materialien verwendet werden können. Umsonst ist das natürlich nicht, hierfür muss ein angemessener Betrag gezahlt werden. Dieser wird direkt mit dem Arbeitgeber vereinbart und in der Regel monatlich als fixer Betrag oder nach genauer Aufstellung an diesen entrichtet. Dennoch kann das dem nebenberuflich tätigen Korrektor einen finanziellen Vorteil bringen.
- Wichtig für eine erfolgreiche Nebentätigkeit ist erst einmal das Einverständnis des Arbeitgebers im Hauptberuf. Dieser muss sein Einverständnis nicht in jedem Falle geben. Wer freiberuflich nebenbei tätig sein möchte, darf mit seinem eigenen Unternehmen nicht in direkte Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber treten.